EAA vs BFSG — Unterschiede der Barrierefreiheitsgesetze 2026
Wenn Sie sich jemals gefragt haben "was ist der Unterschied zwischen EAA und BFSG?" — Sie sind nicht allein. Die European Accessibility Act (EAA) und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sind zwei Gesetze, die Unternehmen in der EU und in Deutschland betreffen. Aber was ist der Unterschied? Und welches Gesetz gilt für Ihr Unternehmen?
Dieser vollständige Leitfaden erklärt die Unterschiede zwischen EAA und BFSG — von den Anwendungsbereichen über die technischen Standards bis hin zu den Konsequenzen bei Nichteinhaltung.
📌 Kurze Antwort — EAA vs BFSG
EAA (European Accessibility Act) ist die EU-weite Richtlinie, die in allen 27 EU-Mitgliedstaaten gilt. BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) ist die deutsche Umsetzung der EAA. Die technischen Anforderungen sind identisch (EN 301 549 → WCAG 2.1 Level AA), aber der Anwendungsbereich und die Durchsetzung können variieren.
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Die European Accessibility Act (EAA) ist eine EU-Richtlinie, die erstmals einheitliche Barrierefreiheitsanforderungen für alle 27 EU-Mitgliedstaaten festlegt. Sie wurde im Juni 2025 in Kraft gesetzt und verpflichtet Unternehmen, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten.
📋 Wichtige Fakten zur EAA:
- In Kraft seit: 28. Juni 2025
- Geltungsbereich: 27 EU-Mitgliedstaaten
- Ziel: Harmonisierung der Barrierefreiheitsanforderungen in der EU
- Technische Umsetzung: EN 301 549 → WCAG 2.1 Level AA
- Betroffene: Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen in der EU anbieten
Was ist das BFSG? — Ein Überblick
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung der EAA. Es wurde im Juni 2025 in Kraft gesetzt und verpflichtet Unternehmen in Deutschland, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten.
📋 Wichtige Fakten zum BFSG:
- In Kraft seit: 28. Juni 2025
- Geltungsbereich: Deutschland
- Ziel: Umsetzung der EAA in deutsches Recht
- Technische Umsetzung: EN 301 549 → WCAG 2.1 Level AA
- Betroffene: Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen in Deutschland anbieten
- Bußgelder: Bis zu €100.000
EAA vs BFSG — Die wichtigsten Unterschiede
| Merkmal | EAA (EU) | BFSG (Deutschland) |
|---|---|---|
| Geltungsbereich | 27 EU-Mitgliedstaaten | Deutschland |
| Rechtliche Grundlage | EU-Richtlinie | Nationales Gesetz (Umsetzung der EAA) |
| In Kraft seit | 28. Juni 2025 | 28. Juni 2025 |
| Technische Norm | EN 301 549 | EN 301 549 |
| Standard | WCAG 2.1 Level AA | WCAG 2.1 Level AA |
| Betroffene | Unternehmen, die in der EU anbieten | Unternehmen, die in Deutschland anbieten |
| Bußgelder | Je nach Mitgliedstaat | Bis zu €100.000 |
| Durchsetzung | Nationale Aufsichtsbehörden | Bundesnetzagentur |
📊 EAA vs BFSG — Auf einen Blick
- EAA: EU-weit — 27 Länder — seit Juni 2025
- BFSG: Deutschland — nationale Umsetzung — seit Juni 2025
- Gemeinsam: EN 301 549 → WCAG 2.1 Level AA
- Unterschied: Anwendungsbereich (EU vs. Deutschland)
- Gemeinsam: Gleicher technischer Standard
Die technische Verbindung — EN 301 549 & WCAG 2.1
Beide Gesetze — EAA und BFSG — verweisen auf die europäische Norm EN 301 549, die ihrerseits auf WCAG 2.1 Level AA verweist. Das bedeutet:
- WCAG 2.1 Level AA ist der technische Standard für beide Gesetze
- EN 301 549 fügt zusätzliche Anforderungen für Hardware, Software und Dienstleistungen hinzu
- BFSG verweist direkt auf EN 301 549
- EAA verweist ebenfalls auf EN 301 549
Für Unternehmen bedeutet das: Die technischen Anforderungen sind identisch. Der Unterschied liegt nur im Anwendungsbereich und den Konsequenzen bei Nichteinhaltung.
Wer muss welches Gesetz umsetzen?
| Unternehmenstyp | Betroffenes Gesetz | Standard |
|---|---|---|
| Deutsches Unternehmen | BFSG | WCAG 2.1 AA |
| EU-Unternehmen (außer DE) | EAA (national umgesetzt) | WCAG 2.1 AA |
| Nicht-EU-Unternehmen mit EU-Kunden | EAA | WCAG 2.1 AA |
| Nicht-EU-Unternehmen mit DE-Kunden | BFSG | WCAG 2.1 AA |
⚖️ EAA vs BFSG — Praktische Auswirkungen
Für deutsche Unternehmen: Das BFSG gilt direkt. Sie müssen die Anforderungen der EAA über das BFSG umsetzen.
Für nicht-deutsche EU-Unternehmen: Die EAA gilt über die nationale Umsetzung in Ihrem Land.
Für nicht-EU-Unternehmen: Wenn Sie Kunden in Deutschland oder der EU haben, müssen Sie die EAA bzw. das BFSG einhalten.
EAA vs BFSG — Bußgelder & Konsequenzen
Die Konsequenzen bei Nichteinhaltung variieren zwischen EAA und BFSG:
Bußgelder im BFSG (Deutschland):
- Leichte Verstöße: €5.000 — €25.000
- Mittlere Verstöße: €25.000 — €60.000
- Schwere Verstöße: €60.000 — €100.000
- Wiederholte Verstöße: Bis zu €100.000
Bußgelder in der EAA (andere EU-Länder):
- Frankreich: Bis zu €300.000 (RGAA)
- Italien: Bis zu 5% des Umsatzes (D.Lgs. 82/2024)
- Spanien: Bis zu €1.000.000 (Real Decreto)
- Niederlande: Bis zu €900.000
⚠️ EAA & BFSG — Enforcement
- BFSG: Durchsetzung durch die Bundesnetzagentur
- EAA: Durchsetzung durch nationale Aufsichtsbehörden
- Abmahnungen: In beiden Fällen möglich (durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände)
- Öffentliche Berichterstattung: Bei schweren Verstößen
EAA vs BFSG — Zusammenfassung
- EAA (European Accessibility Act): EU-weit — 27 Länder — seit Juni 2025
- BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz): Deutschland — nationale Umsetzung — seit Juni 2025
- Gemeinsamkeit: Beide verweisen auf EN 301 549 → WCAG 2.1 Level AA
- Unterschied: Anwendungsbereich und Durchsetzung
- Für deutsche Unternehmen: Das BFSG ist das relevante Gesetz
- Für internationale Unternehmen: Die EAA gilt, wenn Sie in der EU anbieten
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Häufig gestellte Fragen — EAA vs BFSG
EAA ist die EU-weite Richtlinie, die in allen 27 EU-Mitgliedstaaten gilt. BFSG ist die deutsche Umsetzung der EAA. Die technischen Anforderungen sind identisch.
Beide Gesetze sind seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Es gibt keine Übergangsfristen.
Beide Gesetze verweisen auf die europäische Norm EN 301 549, die ihrerseits auf WCAG 2.1 Level AA verweist. Die technischen Anforderungen sind identisch.
Die EAA gilt für alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen in der EU anbieten — unabhängig vom Unternehmenssitz. Betroffen sind insbesondere E-Commerce, Banken, Verkehr und Telekommunikation.
Das BFSG gilt für alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen in Deutschland anbieten — unabhängig vom Unternehmenssitz.
BFSG: Bußgelder bis zu €100.000 und Abmahnungen. EAA: Je nach Mitgliedstaat (Frankreich: €300.000, Italien: 5% Umsatz, Spanien: €1.000.000).
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