EN 301 549 — Die europäische Norm für digitale Barrierefreiheit 2026
Die EN 301 549 ist die wichtigste europäische Norm für digitale Barrierefreiheit. Sie ist die technische Grundlage für das BFSG in Deutschland, die BITV 2.0 für den öffentlichen Sektor und die European Accessibility Act (EAA) in der gesamten EU. Unternehmen und Behörden, die digitale Produkte und Dienstleistungen anbieten, müssen die Anforderungen der EN 301 549 erfüllen.
Dieser vollständige Leitfaden erklärt alles, was Sie über die EN 301 549 wissen müssen — von der Struktur und den Anforderungen bis hin zur praktischen Umsetzung und Prüfung.
📌 Kurze Antwort — Was ist EN 301 549?
EN 301 549 ist die europäische Norm für die Barrierefreiheit von IKT-Produkten und -Diensten (Information and Communication Technology). Sie basiert auf WCAG 2.1 Level AA und fügt zusätzliche Anforderungen für Hardware, Software und Dienstleistungen hinzu. Die aktuelle Version ist v3.2.1 (2023). Sie ist die technische Grundlage für BFSG, BITV 2.0 und die EAA.
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EN 301 549 ist die europäische Norm für die Barrierefreiheit von IKT (Information and Communication Technology). Sie wurde vom Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) entwickelt und ist die technische Grundlage für die European Accessibility Act (EAA).
Die Norm deckt eine breite Palette von Produkten und Dienstleistungen ab:
- Websites und Webanwendungen — basierend auf WCAG 2.1 Level AA
- Software und Anwendungen — Desktop-, Web- und mobile Apps
- Hardware — Computer, Telefone, Selbstbedienungsterminals
- Dokumentation — Bedienungsanleitungen und Support-Dokumente
- Dienstleistungen — Support, Helpdesk, Schulungen
Die aktuelle Version ist EN 301 549 v3.2.1, veröffentlicht im März 2023. Sie ist die Grundlage für das BFSG in Deutschland und die BITV 2.0 für den öffentlichen Sektor.
📊 EN 301 549 Statistiken
- v3.2.1 ist die aktuelle Version (2023)
- WCAG 2.1 Level AA ist die Basis
- 9 Kapitel decken verschiedene Produktkategorien ab
- BFSG und BITV 2.0 verweisen auf EN 301 549
- EAA ist seit 28. Juni 2025 in Kraft
EN 301 549 vs WCAG 2.1 — Die Unterschiede
EN 301 549 basiert auf WCAG 2.1 Level AA, geht aber über die reinen Web-Standards hinaus:
| Merkmal | EN 301 549 | WCAG 2.1 |
|---|---|---|
| Anwendungsbereich | IKT (Hardware, Software, Dienste) | Webinhalte |
| Hardware | ✅ Enthalten | ❌ Nicht enthalten |
| Software | ✅ Enthalten | ❌ Nicht enthalten |
| Dokumentation | ✅ Enthalten | ❌ Nicht enthalten |
| Testverfahren | ✅ Enthalten | ❌ Nicht enthalten |
Die Struktur der EN 301 549
EN 301 549 ist in 9 Kapitel unterteilt, die verschiedene Aspekte der IKT-Barrierefreiheit abdecken:
Kapitel 4: Funktionale Leistungsanforderungen
Beschreibt die übergeordneten funktionalen Anforderungen:
- Sehen: Nutzung ohne Sehvermögen
- Hören: Nutzung ohne Hörvermögen
- Mobilität: Nutzung ohne manuelle Eingabe
- Kognition: Nutzung mit eingeschränkter kognitiver Fähigkeit
Kapitel 5: Allgemeine Anforderungen
Anforderungen, die für alle IKT gelten:
- Geschlossene Funktionalität (eingebettete Geräte)
- Biometrische Authentifizierung
- Datenschutz
- Dokumentation
Kapitel 6: IKT mit Zwei-Wege-Sprachkommunikation
Anforderungen für Telefonie und Sprachkommunikationsgeräte.
Kapitel 7: IKT mit Videofunktionen
Anforderungen für Videokommunikation:
- Untertitel
- Gebärdensprachdolmetschung
- Videoqualität
Kapitel 8: Hardware
Anforderungen für physische Hardware:
- Physische Bedienelemente (Tasten, Schalter)
- Audioausgabe
- Visuelle Ausgabe
- Biometrie
Kapitel 9: Webinhalte (WCAG 2.1)
WCAG 2.1 Level AA Anforderungen für Webinhalte — der bekannteste Teil der Norm.
Kapitel 10: Nicht-Web-Software
Anforderungen für Softwareanwendungen:
- Benutzeroberflächen-Barrierefreiheit
- Barrierefreiheits-APIs
- Dokumentation
Kapitel 11: Dokumentation und Support-Dienste
Anforderungen für Dokumentation und Support:
- Barrierefreie Dokumentation
- Barrierefreie Support-Dienste
EN 301 549 Checkliste
✅ WCAG 2.1 Level AA erfüllt (Kapitel 9)
✅ Hardware-Anforderungen geprüft (Kapitel 8)
✅ Software-Anforderungen geprüft (Kapitel 10)
✅ Dokumentation barrierefrei (Kapitel 11)
✅ Support-Dienste barrierefrei (Kapitel 11)
✅ Testverfahren durchgeführt
✅ Konformitätserklärung erstellt
✅ Regelmäßige Überprüfungen geplant
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