BITV 2.0 — Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung 2026 (Vollständiger Leitfaden)
Die BITV 2.0 (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung) ist das zentrale Gesetz für digitale Barrierefreiheit im öffentlichen Sektor in Deutschland. Sie verpflichtet Behörden, öffentliche Einrichtungen und deren Dienstleister, ihre Websites, Apps und Dokumente barrierefrei zu gestalten. Die BITV 2.0 basiert auf der europäischen Norm EN 301 549 und damit auf WCAG 2.1 Level AA.
Dieser vollständige Leitfaden erklärt alles, was Sie über die BITV 2.0 wissen müssen — von den Anforderungen und Fristen bis hin zur praktischen Umsetzung.
📌 Kurze Antwort — Was ist die BITV 2.0?
Die BITV 2.0 (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung) ist die deutsche Umsetzung der EU-Webrichtlinie für den öffentlichen Sektor. Sie verpflichtet Behörden und öffentliche Einrichtungen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Die technischen Anforderungen basieren auf EN 301 549 und WCAG 2.1 Level AA.
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Die BITV 2.0 (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung) ist eine deutsche Rechtsverordnung, die die Anforderungen der EU-Webrichtlinie (Richtlinie 2016/2102) in nationales Recht umsetzt. Sie gilt für den öffentlichen Sektor in Deutschland.
Die BITV 2.0 verpflichtet:
- Bundesbehörden — Alle Behörden des Bundes
- Landesbehörden — Behörden der Länder (die Länder haben eigene Regelungen)
- Öffentliche Einrichtungen — Schulen, Universitäten, Krankenhäuser, Museen
- Dienstleister — Unternehmen, die für öffentliche Stellen digitale Dienstleistungen erbringen
Die BITV 2.0 basiert auf der europäischen Norm EN 301 549, die ihrerseits auf WCAG 2.1 Level AA verweist. Das bedeutet, dass die gleichen technischen Standards gelten wie beim BFSG — nur der Anwendungsbereich ist unterschiedlich.
📊 BITV 2.0 Statistiken
- Seit 2019 in Kraft (Umsetzung der EU-Richtlinie)
- Alle öffentlichen Stellen müssen BITV-konform sein
- EN 301 549 ist die technische Norm
- WCAG 2.1 Level AA ist der zugrunde liegende Standard
- Barrierefreiheitserklärungen sind verpflichtend
BITV 2.0 vs BFSG — Unterschiede
Die BITV 2.0 und das BFSG sind zwei verschiedene Gesetze mit unterschiedlichem Anwendungsbereich, aber gleichen technischen Standards:
| Merkmal | BITV 2.0 | BFSG |
|---|---|---|
| Geltungsbereich | Öffentlicher Sektor | Privater Sektor |
| Standard | EN 301 549 (WCAG 2.1 AA) | EN 301 549 (WCAG 2.1 AA) |
| Status | Seit 2019 in Kraft | Seit 28. Juni 2025 in Kraft |
| Betroffene | Behörden, öffentliche Einrichtungen | Unternehmen (E-Commerce, Banken, Verkehr) |
| Bußgelder | Aufsicht durch Landesbehörden | Bis zu €100.000 |
BITV 2.0 Anforderungen — Was muss barrierefrei sein?
Die BITV 2.0 verlangt, dass alle digitalen Angebote öffentlicher Stellen den WCAG 2.1 Level AA Standards entsprechen. Die wichtigsten Anforderungen sind:
1. Websites
- Alle Bilder müssen alternativen Text (Alt-Text) haben
- Die Farbkontraste müssen mindestens 4.5:1 betragen
- Die Website muss vollständig per Tastatur bedienbar sein
- Alle Formularfelder müssen Beschriftungen (Labels) haben
- Die Überschriftenstruktur muss logisch sein (H1 → H2 → H3)
- Es muss "Zum Hauptinhalt springen" Links geben
2. Mobile Apps
- Touch-Ziele müssen mindestens 44x44 Pixel groß sein
- Die App muss mit Sprachausgabe (VoiceOver/TalkBack) bedienbar sein
- Alle Gesten (Wischen, Pinch) müssen Alternativen haben
3. PDF-Dokumente
- PDFs müssen getaggt sein (Tags für Überschriften, Absätze, Tabellen)
- Alle Bilder in PDFs müssen Alt-Text haben
- Die Lesereihenfolge muss korrekt sein
- Die Sprache des Dokuments muss angegeben sein
4. Barrierefreiheitserklärung
- Jede öffentliche Stelle muss eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen
- Die Erklärung muss auf der Website zugänglich sein
- Sie muss Informationen über den Stand der Barrierefreiheit enthalten
BITV 2.0 Checkliste
✅ Alle Bilder haben Alt-Text (1.1.1)
✅ Farbkontraste erfüllen 4.5:1 (1.4.3)
✅ Website ist vollständig per Tastatur bedienbar (2.1.1)
✅ Formularfelder haben Beschriftungen (3.3.2)
✅ Überschriftenstruktur ist logisch (1.3.1)
✅ Fokusindikatoren sind sichtbar (2.4.7)
✅ "Zum Hauptinhalt springen" Link ist vorhanden (2.4.1)
✅ Linktexte sind beschreibend (2.4.4)
✅ Sprache der Seite ist angegeben (3.1.1)
✅ Barrierefreiheitserklärung ist veröffentlicht
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